«Probleme lösen heisst: zuhören.»

Richard Branson



1Dürfen Sie mich überhaupt anschreiben?

Da uns eine Inkassovollmacht vorliegt und wir vom Gläubiger zur aussergerichtlichen Beitreibung der fälligen Forderung beauftragt wurden, dürfen wir Sie selbstverständlich anschreiben.