«Probleme lösen heisst: zuhören.»

Richard Branson



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Wenn Sie bereits Post von den beauftragten Anwälten erhalten haben, ist es zu spät. In diesem Fall müssen Sie sich direkt an die zuständige Kanzlei wenden. Wenn Sie trotzdem noch uns angeschrieben haben, leiten wir Ihre Schriftstücke oder E-Mails direkt an diese weiter. Es geht also nichts verloren, und Sie erhalten dann Antwort von der beauftragten Anwaltskanzlei.