1Dürfen Sie mich überhaupt anschreiben?
Da uns eine Inkassovollmacht vorliegt und wir vom Gläubiger zur aussergerichtlichen Beitreibung der fälligen Forderung beauftragt wurden, dürfen wir Sie selbstverständlich anschreiben.
Da uns eine Inkassovollmacht vorliegt und wir vom Gläubiger zur aussergerichtlichen Beitreibung der fälligen Forderung beauftragt wurden, dürfen wir Sie selbstverständlich anschreiben.